Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach dem zeitlichen Aufwand:
Termine
60 Minuten - 80 Euro
45 Minuten - 60 Euro
Eine Therapiestunde für Erwachsene dauert in der Regel 60 Minuten, für Kinder 45.
Dauer und Häufigkeit der Termine vereinbaren wir nach Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten.
Orientierungsgespräch für Eltern (als Ersttermin): 60-90 Minuten - 60 Euro
Telefonate und Emails, die das normale zeitliche Maß überschreiten, berechne ich ebenfalls nach oben genanntem Satz zeitabhängig.
Berichte brechne ich nach individuellem Aufwand. Das Honorar teile ich Ihnen vorab mit.
Für Personen in finanziellen Notlagen kann ich je nach aktueller Kapazität ein Soziales Honorar anbieten, dessen Rahmenbedingungen wir individuell vereinbaren.
Hier finden Sie eine Orientierungshilfe zur Einschätzung Ihrer finanziellen Situation.
Kostenloses Vorgespräch
Ausfallhonorar
Ich bitte darum, Termine unbedingt mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Andernfalls muss ich ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen. Dieses beträgt 50% des vereinbarten Honorars.
Bei sehr häufig zu kurzfristig oder gar nicht abgesagten Terminen behalte ich mir vor, nach vorheriger Ankündigung ein Ausfallhonorar von 100% zu erheben.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für meine Arbeit nicht.
Auch die Abrechnung im Kostenerstattungsverfahren ist nicht möglich.
Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für “Heilpraktiker für Psychotherapie” in einigen Fällen ganz oder teilweise.
Die Differenz ist von Ihnen selbst zu tragen.
Wichtig dabei ist, dass sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung anfragen. Einige Kassen verweigern sonst die Erstattung.
Wenn Sie Anspruch auf Erstattung durch Ihren privaten Versicherer haben, stelle ich Ihnen Ihre Rechnungen gerne nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus, damit Sie sie zwecks Erstattung einreichen können.
Bitte beachten Sie, dass ich auch in diesem Fall nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann, sondern Sie mir den Rechnungsbetrag überweisen und dann ggf. von Ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise zurückbekommen.
Finanzielle Unterstützung
Pflegegrad und Pflegegeld:
Wenn Ihr Kind autistisch ist, lohnt es sich häufig, einen Pflegegrad zu beantragen - auch wenn viele Eltern das erfahrungsgemäß nicht so einschätzen.
Gerne berate und unterstütze ich Sie dabei.
Opfer-Entschädigungsgelder:
Opfer von Gewalttaten haben eventuell Anspruch auf Geldleistungen nach dem Opfer-Entschädigungs-Gesetz (externer Link).
Opfer von sexualisierter Gewalt in der Kindheit können alternativ Gelder aus dem Fonds für sexuellen Missbrauch (externer Link) beantragen.
Persönliches Budget:
Wenn Sie oder Ihr Kind aufgrund seelischer oder körperlicher Probleme als behindert gelten oder von Behinderung bedroht sind, haben Sie eventuell Anspruch auf Geldleistungen in Form des Persönlichen Budgets (externer Link).
Hierzu beraten die EUTB-Berater, in Kaiserslautern zum Beispiel bei “Club Aktiv” oder “inKLusiv e.V.” (externe Links).